Kann ein Ticket aufgrund von äußeren Einflüssen, welche Schlechtwetter, starke Schneefälle, schwache Schneelage, Lawinengefahr, Sturm oder ähnliches beinhalten, nicht ausgenutzt werden, berechtigt dies in keinem Fall zu einer Rückvergütung oder Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Tickets. Gleichermaßen verhält es sich in Krankheitsfällen, vorzeitigen Abreisen, unvorhergesehenen technischen Defekten, Sperrungen von einzelnen Langlaufloipen oder dem gesamten Loipennetz. Des Weiteren geht es auch um die Einstellung des Betriebes aufgrund höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen aufgrund von Pandemien oder Epidemien oder anders begründeten gesetzlichen Bestimmungen.
Es gelten die AGBs der Marktgemeinde Bad Mitterndorf in der gültigen Fassung.