Sie fischen an einem Gewässer, von dem schon die Fliegenfischerlegende Charles Ritz sagte, dass es das Juwel Mitteleuropas sei. Die Gewässer werden naturnahe bewirtschaftet. In diesem Zusammenhang ersuchen wir Sie, sich möglichst rücksichtsvoll gegenüber der Fauna und Flora zu verhalten.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Naturerlebnis Fliegenfischen. Petri Heil!
Altausseertraun: 4,56 Kilometer
Grundlseertraun: 5,07 Kilometer
Koppentraun: 6,3 Kilometer
Ödensee-, Kainischtraun: 5,5 Kilometer
FISCHEREIORDNUNG
Was ist erlaubt?Erlaubt ist nur das Fliegenfischen mit der Kunstfliege (Trocken-, Nassfliege, Nymphe und Jig) mit Schonhaken bzw. angedrücktem Widerhaken. Nicht erlaubt sind zusätzlich angebrachte Bleikugeln bzw. Bleiköpfe.
Schonzeiten:
Äsche 15.2. – 15.6.
Bachforelle 16.9. – 15.3.
Regenbogenforelle 1.1. – 15.3.
Es wird nur eine beschränkte Anzahl an Tageskarten ausgegeben.
Das Fischen ist nur bei Tageslicht erlaubt, die Abhaltung gewerblicher Fliegenfischereiausbildungen ist untersagt. Es darf pro Tag eine Regenbogenforelle entnommen werden (Mindestmaß: 32 Zentimeter). Die entnommene Regenbogenforelle ist umgehend waidgerecht zu töten und in der Lizenz einzutragen. Wir bitten Sie, die Fische schonend zu behandeln und den Haken im Wasser zu lösen.
Waten ist gefährlich – verwenden Sie einen Watgürtel, geeignetes Schuhwerk sowie einen Watstock. Für Unfälle, Verletzungen und deren Folge wird von Seiten des Lizenzgebers keinerlei Haftung übernommen. Den Anweisungen der Fischereiaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten. Die Lizenz ist nicht übertragbar. Mit dem Erwerb dieser Lizenz akzeptieren Sie die ausgehängten, detaillierten Lizenzbedingungen.
ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Die Ausübung der Angelfischerei in den Traunflüssen ist nur mit einer gültigen Fischereilizenz möglich. Gesetzliche Voraussetzung für den Erwerb dieser Lizenzen ist der Besitz einer Fischergastkarte bzw. der Besitz einer Fischerkarte für das Land Steiermark.
Dem Bewirtschafter, dem Verein „IG Traun-Ursprung“ steht es frei, Ansuchen um Fischereilizenzen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Ausgestellte Lizenzen werden nicht zurückgenommen und sind nicht übertragbar. Besitzt ein Elternteil eine gültige Tageslizenz, so ist es im Sinne der Jugendförderung möglich, ein Kind im Alter von 8 bis 14 Jahren auf eigene Gefahr abwechselnd mitfischen zu lassen. Für Jugendliche von 15 bis 18 Jahren ist eine Lizenz für Minderjährige zu lösen.
Die Bestimmungen des Steiermärkischen Fischereigesetzes in der gültigen Fassung sind zu beachten. Den Anordnungen der beeideten Aufsichtsorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Übertretungen dieser Bestimmungen bedingen den ausnahmslosen sofortigen Entzug der Fischereilizenz ohne Kostenersatz.
Für jegliche verursachte Schäden bzw. für Unfälle aller Art, auch von Begleitpersonen bzw. Kindern haftet ausschließlich der Lizenznehmer und dieser ist selbst für sein Handeln verantwortlich. Der Verein „IG Traun-Ursprung“ haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Lizenznehmer hält den Verein „IG Traun-Ursprung“ gegen alle Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag schad- und klaglos.
Durch den Erwerb einer Lizenz erklärt sich der Lizenznehmer mit den fischereilichen Bestimmungen ausdrücklich einverstanden und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Nicht eingelöste Lizenzen verlieren am Ende des jeweiligen Jahres die Gültigkeit und sind nicht auf das nächste Jahr übertragbar. Bei Nichteinlösung kein Kostenersatz!