Fischen am Grundlsee - Impression #1 | © TVB Ausseerland Salzkammergut_Theresa Schwaiger

Fischen am Grundlsee

Grundlsee

Die Fischereilizenz ist im Informationsbüro Grundlsee zu den Öffnungszeiten erhältlich. Mit dieser Lizenz dürfen ausschließlich Hechte, Barsche und Aitel ohne Einschränkung der Zahl gefangen werden.

Bitte beachten Sie die geltenden Lizenzbedingungen:
Fischereiliche Bestimmungen für die Ausübung der Angelfischerei in den Gewässern des Forstbetriebes Inneres Salzkammergut.

Die Ausübung der Angelfischerei in den unten genannten Gewässern ist nur mit einer gültigen Fischereilizenz möglich.

Gesetzliche Voraussetzung für den Erwerb dieser Lizenzen ist der Besitz einer Fischergastkarte bzw. der Besitz einer Fischerkarte für das Land Steiermark. Dem Forstbetrieb steht es frei, Ansuchen um Fischereilizenzen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ausgestellte Lizenzen werden nicht zurückgenommen.

Fische, die zurückgesetzt werden, sind so schonend als möglich zu behandeln. Kein Zurückwerfen – nur schonend zurücksetzen! Entnommene Fische sind tot zu transportieren.

Fischen im Grundlsee:
Minderjährige ab dem vollendeten 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen den Fischfang ohne Fischerkarte, jedoch nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten, der im Besitz einer Fischerkarte ist, ausüben.

Wahrgenommene Lizenzüberschreitungen anderer Lizenznehmer sind unverzüglich der Fischerei Grundlsee bzw. im Fischereizentrum zu melden. Die Bestimmungen des Steiermärkischen Fischereigesetzes 2000 sind zu beachten. Den Anordnungen der beeideten Aufsichtsorgane ist unbedingt Folge zu leisten. Übertretungen dieser Bestimmungen bedingen den ausnahmslosen sofortigen Einzug der Fischereilizenz ohne Kostenersatz.

Für jegliche verursachte Schäden bzw. für Unfälle jeder Art, auch von Begleitpersonen bzw. Kindern, haftet ausschließlich der Lizenznehmer und ist dieser selbst verantwortlich. Die ÖBf AG haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Der Lizenznehmer hält die ÖBf AG gegen alle Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit diesem Lizenzvertrag schad- und klaglos.

Durch den Erwerb einer Lizenz erklären Sie sich mit unseren fischereilichen Bestimmungen ausdrücklich einverstanden und verpflichten sich diese einzuhalten. Nicht eingelöste Lizenzen verlieren am Ende des jeweiligen Jahres die Gültigkeit und sind nicht auf das nächste Jahr übertragbar. Bei Nichteinlösung kein Kostenersatz.

Achtung: Waten ist gefährlich. Verwenden Sie Watgürtel und geeignetes Schuhwerk!

Petri Heil!

I. Lizenzbedingungen für den Grundlsee
HECHTFISCHLIZENZEN
Befischt werden darf der Grundlsee ohne Zuflüsse und ohne Seeausfluss – speziell ausgenommen sind die drei ganzjährigen Schongebiete „ Kinderstube Seeforellen“:

Schongebiet 1 - Bereich Bootshütte Öbf Fischerei quer über den See hin zum Bootshaus Villa Castiglione

Schongebiet 2 - Bereich Bootsanlegestelle Gössl bis hin zur Badehütte Wienern (gesamter Mündungsbereich Toplitz- und Stimitzbach)

Schongebiet 3 - Bereich 50 Meter links und rechts der Zimitzmündung in den Grundlsee
Diese drei Schongebiete wurden eingerichtet, um im Grundlsee wieder einen guten See- und Bachforellenbestand aufzubauen.

Hechtfangsaison: Monate Juni bis August

Fischereiausübung: Uferkarten
Zu ihrer eigenen Sicherheit ist am Südufer im Bereich des Ressens, auf eine mögliche Steinschlaggefahr zu achten.

Der Hechtfischfang (von Juni bis August) darf bei Tageslicht mit zwei Angelruten mit jeweils einem Haken ausgeübt werden. Wobbler mit Drillingen sind erlaubt. Der Einsatz von Echolot jeder Art ist nicht erlaubt.

Es dürfen ausschließlich Hechte, Barsche und Aitel ohne Einschränkung der Zahl gefangen werden. Der Verkauf dieser ist nicht erlaubt.

Der Fang von SEE- und BACHFORELLEN ist untersagt! Sollten beim Hechtangeln welche gefangen werden, sind diese so schonend als möglich zu behandeln und müssen umgehend zurückgesetzt werden. Wenn möglich ist der Haken bereits im Wasser zu lösen und die Forelle nicht durch unnötige Fotographie zu quälen.

Als Köder für den Hechtfang sind Blinker und Wobbler aller Art oder tote Köderfische (Aitel und Barsch – keine Salmoniden) gestattet. Als Köderfische dürfen nur Fische aus dem Grundlsee verwendet werden. In den Schongebieten ist auch kein Köderfischfang erlaubt.

Zu den von der Berufsfischerei ausgelegten Fanggeräten ist ein Abstand von 50 Meter einzuhalten.

Beim Fischen nur auf Barsch wird eine Gratislizenz ausgestellt. Dies gilt nur für Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Der Barschfang darf ebenfalls nur unter Aufsicht einer Begleitperson stattfinden.

Für den Hechtfang gilt keine Mindestfanglänge.

Die Inhaber einer Saisonkarte haben das Fangbuch zu führen, welches mit der Lizenz ausgegeben wird. Dieses ist stets mitzuführen und jeder gefangene behaltene Fisch, sowie gefangene Salmoniden, welche zurückgesetzt werden müssen, sind einzutragen.
Für die Salmoniden reicht eine Längenschätzung. Barsche müssen nicht eingetragen werden.

Alle Tages- oder Wochenkartenbesitzer müssen die Fangstatistik führen. Jeder Fisch ist unmittelbar nach dem Fang einzutragen.

Kontakt

Grundlsee
Informationsbüro Grundlsee Tourismusverband Ausseerland Salzkammergut
Mosern 25
8993 Grundlsee

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