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Steirischer Genuss in der Erlebnisregion Graz

Vollmund

Magische Vollmondnächte, außergewöhnliche Orte, steirische Top‐Köche und ein exklusives Rahmenprogramm sind die Zutaten für das einzigartige Kulinarikformat in der Erlebnisregion Graz. 

Von Juni bis Oktober findet eine kulinarische Veranstaltungsreihe an exklusiven und einmaligen Orten in der Erlebnisregion Graz statt. Regionale Spezialitäten und Menüs, individuell gestaltete, kreative Rahmenprogramme und die verschiedenartige und besondere Topographie der Region führen zu einem einzigarten und authentischen Geschmackserlebnis. Bei allen Veranstaltungen wird ein 5‐Gänge‐Menü inklusive Weinbegleitung sowie ein erlesenes Rahmenprogramm geboten.

„Mit VOLLMUND nutzen wir die Magie der Vollmondnächte, um Menschen auf eine Reise durch die Erlebnisregion Graz mitzunehmen. Wir lassen die Veranstaltungsorte und die kulinarischen Höchstleistungen unserer Betriebe in einem neuen Licht erstrahlen und schaffen dabei unvergessliche Erlebnisse.“

Steirischer Genuss in der Erlebnisregion Graz

Vollmund

Informationen

  • Von Juni bis Oktober 
  • an jeweils zwei aufeinander folgenden Tagen, d.h. insgesamt 10 Termine
  • Dauer ca. 3,5 Stunden
  • 5-Gänge Menü inkl. Weinbegleitung 
  • Pro Veranstaltung auf 50 Personen limitiert 
  • Unter freiem Himmel, zu Vollmond

Die Tickets für die VOLLMUND Veranstaltungen 2026 stehen noch nicht zum Verkauf. Gerne können Sie die großartigen Kulinarik-Betriebe der Erlebnisregion Graz vor Ort besuchen. Diese verwöhnen ihre Gäste das ganze Jahr über auf höchstem Niveau und mit Top-Qualität. 

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Infos und Kontakt
Tourismusinformation Region Graz

Herrengasse 16, 8010 Graz
Tel: +43 316 80750
info@regiongraz.at
 

Vollmund Newsletter

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Vollmund am Schöckl | © Region Graz | www.wolfganghummer.com

das war vollmund 2025

Ein Abend voller Geschmack und Atmosphäre an außergewöhnlichen Orten: Die VOLLMUND-Reihe entführt ihr Publikum auf eine sinnliche Entdeckungsreise durch die Erlebnisregion Graz. Hier werden einzigartige Schauplätze zur Bühne kulinarischer und kultureller Begegnungen – jeder von ihnen ein Ort voller Geschichte, Natur und Emotion.

Mehr Infos

Fragen & Antworten

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um Outdoor-Veranstaltungen am Berg, am Wasser und im Wald handelt. Denken Sie daran entsprechende Kleidung und Insektenschutzmittel mitzubringen, um Ihren Aufenthalt angenehm und ungestört zu genießen.

Hunde dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgenommen werden.

Nein – sollte eine Veranstaltung am geplanten Termin nicht stattfinden können, erhalten Sie den Preis des Tickets rückerstattet.

Stornobedingungen & nützliche Informationen zur Veranstaltungsreihe VOLLMUND

Tickets können nach dem Kauf nicht storniert oder umgetauscht werden. Dies schließt auch die Möglichkeit aus, Tickets für andere Veranstaltungen umzutauschen.

Programmänderung:

Geringfügige oder sachlich gerechtfertigte Programmänderungen sind vorbehalten. Im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen werden keine Spesen (z.B. Anfahrt, Hotel) ersetzt.

Absage der Veranstaltung:

Sollte die Veranstaltung abgesagt bzw. die Veranstaltung vor der Hauptspeise abgebrochen werden, erhalten die Käufer eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. Bearbeitungs- und Versandgebühren werden in der Regel nicht erstattet.

Informationen über Terminänderungen erhalten Sie bei der Tourismusinformation Region Graz, Herrengasse 16, 8010 Graz oder unter www.regiongraz.at.

Antrag auf Rückerstattung:

Rückerstattungsanträge müssen schriftlich per E-Mail an erlebnis@regiongraz.at  eingereicht werden. Der Antrag muss den Namen des Käufers und die Bankverbindung für die Rückerstattung enthalten. Der Rückerstattungsanträge müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Absage oder Verschiebung eingereicht werden.

Fotoaufnahmen / TV-Übertragung:

Bei Fotoaufnahmen und TV-Übertragungen erteilt der Besucher der übertragenden TV-Anstalt / dem Fotografen seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung ausgewertet werden dürfen.

Die Mitnahme von Ton- und Bildaufzeichnungsgeräten, Flaschen, Gläsern, Dosen, Stöcken, Waffen, Feuerwerksartikeln und anderen in der Hausordnung allfällig angeführten Gegenständen ist verboten.