Zum Schutz des Wildes (Ruhezeiten) ist das Befahren der Wege nur zu folgenden Zeiten gestattet:
- 15. Mai bis 31. August von 08.00 bis 18.00 Uhr
- 1. bis 30. September von 08.00 bis 17.00 Uhr
- Das Befahren des Weges ab Lärchkaralm zur Stallaalm nur bis Ende der 1. Septemberwoche
Bike & Hike Station mit Bosch Ladegeräten bei beiden bewirtschafteten Hütten der Lärchkaralm.
Tourismusinformation: www.schladming-dachstein.at
Tourismusverband Schladming-Dachstein
T: +43 3687 23310
info@schladming-dachstein.at
Infobüro´s
Müll auf Wiesen und Wegen können Berg und Tal gar nicht riechen. Nimm ihn bitte mit. Land- und Forstwirtschaft sind für Berg und Tal wichtige Partner. Sie gestatten Dir, viele ihrer Wege zu begehen und zu befahren. Sei Dir bewusst, nur ein gutes Miteinander gewährleistet auch in Zukunft Dein Freizeitvergnügen.
Sportgeschäft und Radverleih: Sport Scherz Filliale Riesneralm