förderungen

Abgestimmt auf die zentralen Bedürfnisse der heimischen Freizeit- und Tourismuswirtschaft, unterstützt der OeHT-Investitionskredit UnternehmerInnen vor allem bei der Umsetzung mittlerer bis großer Investitionen zur langfristigen Weiterentwicklung ihrer Unternehmen. Der Zinssatz des geförderten Kredites wird für 10 Jahre unabhängig vom Unternehmensrating mit einem Zinsenzuschuss des Bundes gefördert und unterstützt all jene Investitionsvorhaben, die mindestens einen der nachfolgend angeführten Investitionsschwerpunkte erfüllen: Qualitätsverbesserung Betriebsgrößenoptimierung Betriebliche Neuausrichtung Errichtung und Verbesserung von touristischen Infrastruktureinrichtungen Errichtung und Verbesserung von Mitarbeiterunterkünften Investitionen in die Nachhaltigkeit (Ökologie, Mitarbeiter, Betriebsübernahmen) Investitionen im Zuge von Betriebsübernahmen.

Zeitraum: laufend

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Der erp-Tourismuskredit bis EUR 1.000.000 ist bestens geeignet für die überwiegend kleinbetrieblich strukturierte Tourismus- und Freizeitwirtschaft Österreichs, um die laufende betriebliche Modernisierung voranzubringen oder neue Dienstleistungen und Geschäftsfelder aufzubauen. Voraussetzung ist die Aktivierung der Investitionen. Der niedrige Zinssatz und die flexible Laufzeit machen dieses Förderprodukt zur Universallösung kleinerer Vorhaben. Zudem stellt der erp-Tourismuskredit bis EUR 1.000.000 besonders für Gründer ein attraktives Förderinstrument dar und kann außerdem mit der Jungunternehmerförderung sowie der OeHT-Haftung kombiniert werden.

Zeitraum: laufend

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Der Nachhaltigkeitsbonus soll Investitionen in den drei Bereichen Ökologie (Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- oder Ressourceneffizienz bzw. zur Reduktion von Emissionen), Mitarbeiter & Regionen (Errichtung von Mitarbeiterunterkünften, Reaktivierung von Leerstand und Kooperationen) und Digitalisierung & Wirtschaft (Investitionen im Zuge von Betriebsübergaben und Digitalisierungsmaßnahmen) besonders incentivieren und kann ausschließlich in Kombination mit dem geförderten OeHT-Investitionskredit beantragt werden. Voraussetzung für den Nachhaltigkeitsbonus ist, dass die für den Nachhaltigkeitsbonus relevante Teilsumme zumindest 20 % der förderbaren Gesamtinvestitionskosten beträgt.

Zeitraum: laufend

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Als Campingplatz gilt ein abgegrenztes Gelände, das für die vorübergehende Unterbringung von Campern mit Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen bzw. Mobilheimen eingerichtet ist und über eine entsprechende Basisinfrastruktur wie eigene Sanitäranlagen, Stromanschlüsse, Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen und ein gastronomisches Angebot (Kiosk oder Restaurant) verfügen.

Gefördert werden Investitionen am gesamten Campingplatz, insbesondere in den Bereichen Qualitätsverbesserung, Energieeffizienz bzw. Energiesparmaßnahmen und Nachhaltigkeit, Kapazitätserweiterungen, Barrierefreiheit, Freizeitinfrastruktur, Gastronomie sowie Digitalisierung.

Nicht förderbar sind reine Stellplätze!

Zeitraum: 2025 & 2026

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Unterstützung für Betriebe der Fachgruppe Gastronomie und Hotellerie mit KMU-Status für gastronomische Bereiche insbesondere Qualitätsverbesserung, Nachhaltigkeit, Energieeffizienz bzw. Digitalisierungsmaßnahmen, Kapazitätserweiterungen, Mitarbeitereinrichtungen, Gastgarten, etc.

Zeitraum: 2025 & 2026

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Qualitätsverbessernde und/oder nachhaltige Maßnahmen in Lift-, Pisten- und Loipenanlagen wie z.B. Beschneiungsanlagen, Maßnahmen in die Energieeffizienz, Umrüstung auf umweltfreundlichere Antriebstechnologien, Digitalisierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Nutzung im Sommer, wie z.B. Aufrüstungen der Liftanlagen zum Fahrradtransport oder Rollskilanglaufstrecken.

Zeitraum: verlängert bis 2026

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Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft für Beratungen von grundlegender Bedeutung (Umstrukturierung, Neupositionierung, betriebswirtschaftliche Durchleuchtung usw.), max. förderbare Kosten
€ 14.000,00, Förderung bis zu 50 % der förderbaren Kosten in Form eines Einmalzuschusses.

Zeitraum: laufend

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