Als Campingplatz gilt ein abgegrenztes Gelände, das für die vorübergehende Unterbringung von Campern mit Zelten, Wohnwagen oder Wohnmobilen bzw. Mobilheimen eingerichtet ist und über eine entsprechende Basisinfrastruktur wie eigene Sanitäranlagen, Stromanschlüsse, Ver- und Entsorgungsmöglichkeiten, Freizeiteinrichtungen und ein gastronomisches Angebot (Kiosk oder Restaurant) verfügen.
Gefördert werden Investitionen am gesamten Campingplatz, insbesondere in den Bereichen Qualitätsverbesserung, Energieeffizienz bzw. Energiesparmaßnahmen und Nachhaltigkeit, Kapazitätserweiterungen, Barrierefreiheit, Freizeitinfrastruktur, Gastronomie sowie Digitalisierung.
Nicht förderbar sind reine Stellplätze!
Zeitraum: 2025 & 2026
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